Rechtsprechung
AG Berlin-Charlottenburg, 12.02.2014 - 234 C 260/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 5 Abs 1 Buchst c EGV 261/2004, Art 6 Abs 1 Buchst b EGV 261/2004, Art 7 Abs 1 S 1 Buchst b EGV 261/2004
Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes wegen erheblicher Flugverspätung: Begriff der Ankunft - reise-recht-wiki.de
Begriff der Ankunft bei Flugverspätung
- RA Kotz
Ausgleichszahlung nach der sog. EU-Fluggastrechte-Verordnung - Verspätung von 3 Stunden - Ankunftszeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Keine EU-Ausgleichzahlung, wenn die Verspätung zu kurz ist!
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Wann kommt ein Flugzeug an? - Ausgleichszahlung gibtÂ’s nur bei einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 26.02.2013 - C-11/11
Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.02.2014 - 234 C 260/13
12 1. Einzige in Betracht kommende Anspruchsgrundlage für den geltend gemachten Zahlungsanspruch sind die Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 6 Abs. 1 lit. b und Art. 7 Abs. 1 Satz 1 lit. b VO/EG 261/2004 (sog. Fluggastrechte-Verordnung) in der Auslegung, wie sie der EuGH in seinem Urteil vom 19.11.2009 dargelegt hat (Rs. C-402/07 & C-432/07 - Sturgeon u.a./Condor & Böck u.a./Air France -, NJW 2010, 43; seitdem st. Rspr., vgl. zuletzt Urteil vom 26.02.2013, Rs. C-11/11 - Air France/Folkerts -, NJW 2013, 1291).Maßgeblich für das Bestehen des Anspruchs ist insoweit allein die tatsächliche Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr, wohingegen eine Abflugverspätung von drei Stunden oder mehr i.S.v. Art. 6 Abs. 1 lit. b der Fluggastrechte-Verordnung dann nicht zu einem Anspruch auf Ausgleichszahlung führt, wenn die Ankunftsverspätung des Flugs unter drei Stunden liegt (EuGH, Urteil vom 26.02.2013, a.a.O., 1292).
- EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.02.2014 - 234 C 260/13
12 1. Einzige in Betracht kommende Anspruchsgrundlage für den geltend gemachten Zahlungsanspruch sind die Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 6 Abs. 1 lit. b und Art. 7 Abs. 1 Satz 1 lit. b VO/EG 261/2004 (sog. Fluggastrechte-Verordnung) in der Auslegung, wie sie der EuGH in seinem Urteil vom 19.11.2009 dargelegt hat (Rs. C-402/07 & C-432/07 - Sturgeon u.a./Condor & Böck u.a./Air France -, NJW 2010, 43; seitdem st. Rspr., vgl. zuletzt Urteil vom 26.02.2013, Rs. C-11/11 - Air France/Folkerts -, NJW 2013, 1291). - EuGH, 31.01.2013 - C-12/11
Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.02.2014 - 234 C 260/13
Maßgeblich für eine sinnvolle Auslegung muss deshalb sein, dass der Zeitpunkt der Ankunft eindeutig aus technischer Sicht bestimmbar ist und dass der Wortlaut durch die Bestimmung eines solchen Zeitpunkts eine seinem gewöhnlichen Wortsinn entsprechende Deutung erhält (vgl. zu letzterem EuGH, Urteil vom 31.01.2013 - Rs. C-12/11 [McDonagh/Ryanair] -, NJW 2013, 921, 922; BG Salzburg, Urteil vom 26.11.2012 - 17 C 861/12y-16 -, RRa 2013, 154, 155).
- BGH, 21.08.2012 - X ZR 146/11
Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.02.2014 - 234 C 260/13
Bei der Auslegung sind auch der Kontext der Fluggastrechte-Verordnung, die aus den Präambel-Erwägungen ersichtlichen Beweggründe für ihren Erlass und das vom europäischen Verordnungsgeber beabsichtigte Schutzniveau zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 21.08.2012 - X ZR 146/11 -, juris Rn. 11 m.w.N.). - AG Berlin-Charlottenburg, 17.01.2014 - 234 C 237/13
Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten im Fall …
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.02.2014 - 234 C 260/13
Eine Zurechnung des Verhaltens Dritter zu Lasten der Luftfahrunternehmen ist grundsätzlich auch gemäß § 278 Satz 1 BGB möglich, wobei an dieser Stelle offen bleiben kann, ob in dem streitgegenständlichen Fall eines Anspruchs auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 der Fluggastrechte-Verordnung eine Zurechnung möglicherweise deshalb ausgeschlossen wäre, weil dieser Anspruch nicht als Schadensersatzanspruch zu qualifizieren ist (vgl. dazu AG Charlottenburg, Urteil vom 17.01.2014 - 234 C 237/13 -, juris Rn. 16 m.w.N.). - AG Rüsselsheim, 20.07.2011 - 3 C 739/11
Verspätete Flügen: Technische Probleme sind keine Entschuldigung
Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.02.2014 - 234 C 260/13
Auch diese vorgeschlagene Definition zeigt, dass der endgültige Stillstand des Flugzeugs nach der Flug- und anschließenden Rollbewegung auf der Landebahn und dem Vorfeld des Zielflughafens der einzige sinnvoll und exakt bestimmbare Zeitpunkt der Ankunft eines Flugzeugs ist (so im Ergebnis auch AG Rüsselsheim, Urteil vom 20.07.2011 - 3 C 739/11 (36) -, RRa 2011, 295).